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Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung ist für eine Altersvorsorge sehr zu empfehlen. Ab dem vereinbarten Termin wird eine monatliche Rente gezahlt. Hat man ein Kapitalwahlrecht vereinbart, besteht die Möglichkeit, bei Vertragsablauf die einmalige Auszahlung einer bestimmten Kapitalsumme, die sogenannte Ablaufleistung, zu verlangen.

Die private Rentenversicherung als Variante der Altersvorsorge

Eine weitere Variante in der Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung ist, per Einmalzahlung, bei der die Rentenzahlung sofort beginnt. Die private Rentenversicherung kann mit einem Garantiezins oder fondsgebunden vereinbart werden.

Private Rentenversicherung mit verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten

Rentenversicherung lebenslange RenteDie private Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Rente in vereinbarter Höhe. Die versicherte Person kann zwischen verschiedenen Konzepten wählen und seinen individuellen Versicherungsschutz gestalten.

 
Es gibt die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, wobei das Kapital in die Versicherung durch regelmäßige Beiträge angespart wird. Danach der der Versicherte, sofern vertraglich vereinbart, von seinem Kapitalwahlrecht gebrauch machen. Das bedeutet, der Versicherte wählt zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Auszahlung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Sofortrente, bei der der Versicherte eine einmalige größere Beitragssumme einzahlt. Die Einzahlung fließt dann direkt in regelmäßigen Renten und den zusätzlichen Überschußanteilen an die versicherte Person zurück.
Wer seine Angehörigen absichern möchte, muss einen Vertrag mit Rentengarantiezeit abschließen, um im Todesfall seine Hinterbliebenen eine regelmäßige Rentenzahlung weiterhin zu gewähtleisten.

Lebenslange Rentenzahlung

Wenn der Versicherte eine lebenslange Rentenzahlung wünscht, kann er zwischen verschiedenen Rentenarten wählen.
Bei der konstanten Rente wird eine Rentenzahlung in gleichbleibender Höhe gezahlt.
Die dynamische Rente wird mit einer Steigerungsrate von ca. 1,5 - 5% jährlich bis zum Tode des Versicherten ausgezahlt.
Die dritte Art ist die sinkende Rente, bei der zum Rentenbeginn der höchste Beitrag gezahlt wird und dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz sinkt.

 

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