Telefon 03841-620372
DW-VERSICHERUNGSSERVICE
Menü
Direkt zum Seiteninhalt

Außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen

Außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen besteht bei bestimmten Anlässen, die im Gesetz festgelegt oder vertraglich vereinbart sind. Den Vertrag kann dann vorzeitig gekündigt werden. Alle Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz  (VVG). Diese Verträge kann der Kunde nach einer Erhöhung der Prämie außerordentlich kündigen.

Kündigung außerhalb der Kündigungsfrist

Wenn sich aber der Umfang des  Versicherungsschutzes verändert und verbessert wird gilt diese Regelung nicht. Dies gilt auch bei  unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz. Kündigen  muss der Kunde innerhalb eines Monats, nachdem er die Mitteilung des  Versicherers zur Prämienerhöhung oder der Herabsetzung des  Versicherungsschutzes erhalten hat.

Die Kündigung sollte dann mit sofortiger  Wirkung ausgesprochen werden, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, ab dem  die Erhöhung der Prämie bzw. die Reduzierung des Versicherungsschutzes  gilt.


 

Zurück zum Seiteninhalt