Außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen
Außerordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen besteht bei bestimmten Anlässen, die im Gesetz festgelegt oder vertraglich vereinbart sind. Den Vertrag kann dann vorzeitig gekündigt werden. Alle Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Diese Verträge kann der Kunde nach einer Erhöhung der Prämie außerordentlich kündigen.
Kündigung außerhalb der Kündigungsfrist
Wenn sich aber der Umfang des Versicherungsschutzes verändert und verbessert wird gilt diese Regelung nicht. Dies gilt auch bei unverändertem Beitrag, aber reduziertem Versicherungsschutz. Kündigen muss der Kunde innerhalb eines Monats, nachdem er die Mitteilung des Versicherers zur Prämienerhöhung oder der Herabsetzung des Versicherungsschutzes erhalten hat.
Die Kündigung sollte dann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung der Prämie bzw. die Reduzierung des Versicherungsschutzes gilt.