Bootsversicherung für Motor- und Segelboote
Die Bootsversicherung versichert Freizeitkapitäne auf allen Gewässern
Die Bootsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die wie bei der normalen KFZ-Versicherung durch eine Kasksoversicherung erweiterbar ist. Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Boot nicht auf öffentlichen Gewässern betreiben.
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Die Bootshaftpflichtversicherung ist für jeden Bootsführer Pflicht! Sie haftet, wenn der Bootsführer beim Gebrauch des Bootes einen Personen- Sach- oder Vermögensschaden verursacht.
Diese Haftpflicht gilt weltweit sowohl für den Skipper, als auch für die Mannschaft.
Die Bootshaftpflicht gilt nicht nur für das eigene Boot, sondern auch für geliehene oder gecharterte Boote. Die Verunreinigung von Gewässern wird ebenfalls versichert.
Kaskoversicherung erweitert den Schutz
Die Kaskoversicherung für Motor und Segelboote sichert den Versicherungsnehmer gegen Diebstahl, Feuer, Sinken, Grundberührung, Kollision und höhere Gewalt ab. Zum Vertragsabschluss wird eine Versicherungssumme festgelegt. Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es auch, wie bei der KFZ-Versicherung, Rabatt auf schadenfreie Jahre. So sinken die Beiträge jährlich bis auf eine Mindestsumme.
Wo können die Boote versichert werden ?
Versicherungsschutz gibt es innerhalb Europas, auf allen Flüssen und Binnengewässern einschließlich Ostsee inklusive Kattegat und Skagerrak sowie Nordsee begrenzt durch die Linien Bergen- Wick und Land’s End-Ushant/Quessant. Auch während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf - und Abtakeln oder während Reparatur, Inspektion, Überholung. Wenn Ihr Boot mit geeigneten Transportmitteln transportiert wird.
Individuelle Erweiterungen hiervon sind möglich !
Der Versicherungsumfang einer Bootsversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie aller Mitarbeiter, z. B. des Schiffers (Kapitän), der Schiffsmannschaft und sonstiger Mitarbeiter, wegen Schadenersatzansprüchen Dritter aus dem:
- Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die zu privaten Zwecken und/oder zur gelegentlichen Vermietung ohne Berufsbesatzung verwendet werden
- Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliegern, Tubeinsassen oder Wakeboardern
- Mieten / Chartern von Wasserfahrzeugen zu privaten Zwecken (Skipper-Haftpflicht)
- Forderungen aus öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme
- Gebrauch von Beibooten bis 10 qm Segelfläche oder Motorantrieb bis 30 PS im Umkreis von 10 Seemeilen vom Mutterschiff entfernt
Hervorragende Versicherungsleistungen für Boote
- Optionale Versicherungssumme von 6 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach je Versicherungsjahr
- Mietsachschäden an Bootssteganlagen/Einstellräumen bis 250.000 Euro je Versicherungsfall, 2-fach je Versicherungsjahr, Selbstbehalt 250 Euro
- Gewässerschäden
- Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 3 Mio. Euro je Versicherungsfall, 1-fach je Versicherungsjahr
- Segelregatten
- Rechtsschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung
.
Bootsversicherung für Eigentümer von Booten
Für Eigentümer von Booten mit Motor reicht die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mehr aus. Sie brauchen eine spezielle Bootsversicherung für Motor- und Segelboote oder größere Jachten.
Die Versicherung reguliert Schäden, die der Bootsbesitzer bei Dritten verursacht. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen EUR betragen. Für einige Gewässer sind sogar höhere Versicherungssummen vorgeschrieben.
Die Bootshaftpflichtversicherung sollte auch eine Forderungsausfalldeckung beinhalten, damit Sie, wen ein Dritter Ihnen einen Schaden zufügt und keinen Versicherungsschutz besitzt, nicht auf Ihren Schaden sitzen bleiben.
Die Beiträge sind abhängig von der Segelfläche beziehungsweise der Kilowattleistung der Bootsmotoren.