Brand ist ein Feuer ohne Bestimmungsherd
Der Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Damit ein Brand im versicherungstechnischen Sinne vorliegt, müssen somit mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Was versteht man unter Brand
- Erstens muss es sich um ein Feuer handeln. Daraus folgt, dass eine Lichterscheinung wie Flammen, Glut oder Funken vorhanden (gewesen sein) muss.
- Zweitens muss das Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstehen oder seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen. Ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht ohne wissentliches Einwirken einer berechtigten Person. Es kann sich z. B. um Brandstiftung (die nicht vom Versicherungsnehmer begangen wird), um ein Feuer infolge von Blitz, Kurzschluss oder Explosion handeln. Feuer durch bestimmungsgemäßen Herd entsteht z.B. im Kamin, im Holzkohlegrill oder durch Kerzen. Verlässt das Feuer diesen Herd und breitet es sich auf versicherte Sachen aus, besteht dafür Versicherungsschutz. Davon unberührt sind Leistungsausschlüsse- und Einschränkungen aufgrund grober Fahrlässigkeit.
- Drittens muss sich das Feuer aus eigener Kraft ausbreiten können. Diese Voraussetzung ist z. B. für Sengschäden bedeutsam, die gemäß § 2 Nr. 6 b) VHB 2010 (1914) explizit nicht versichert sind. Ein Sengschaden resultiert aus Feuer, das sich nicht selbst ausbreitet.
Der Brand kann die Existenz bedrohen
Der Brand ist ein Feuer ohne Bestimmungsherd und der diesen verlassen hat um sich dann auszubreiten. Es gibt viele Ursachen. So kann Beispielsweise der Holzscheid in einem Kamin einen Funken schlagen der sich dann auf dem Teppich als Feuer ausbreitet, eine Kerze kann umfallen oder der Grill am Haus können einen Brand verursachen.
Bei einem Feuer sind Menschen und Tiere lebensgefährlich bedroht und der Sachschaden kann beträchtlich sein. Ohne Versicherungsschutz ist die Existenz bedroht.
Feuer in Wohnungen und Gebäuden können immense Folgen haben. Besonders dramatisch dabei sind natürlich Schäden an Leib und Leben von Menschen sowie Tieren. Aber auch bei einem Wohnungsbrand entstandene Sachschäden am Inventar oder am Gebäude selbst können ohne Brandversicherung zu einem finanziellen Debakel werden.
Doch wann gilt ein Feuer als Brand? Versicherungen beantworten diese Frage meistens wie folgt: Ein „Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist ein brennendes Holzscheit in einem Kamin (der „bestimmungsgemäße Herd“), das Funken schlägt und dadurch einen Teppich in Brand setzt. Hier sowie in vergleichbaren Situationen begleicht die Versicherung den Schaden. Weitere bestimmungsgemäße Brandherde sind zum Beispiel Kerzen, Gas- und Elektroherde, aber auch der Grill auf der
Feuer in Wohnungen und Gebäuden können immense Folgen haben. Besonders dramatisch dabei sind natürlich Schäden an Leib und Leben von Menschen sowie Tieren. Aber auch bei einem Wohnungsbrand entstandene Sachschäden am Inventar oder am Gebäude selbst können ohne Brandversicherung zu einem finanziellen Debakel werden.
Doch wann gilt ein Feuer als Brand? Versicherungen beantworten diese Frage meistens wie folgt: Ein „Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist ein brennendes Holzscheit in einem Kamin (der „bestimmungsgemäße Herd“), das Funken schlägt und dadurch einen Teppich in Brand setzt. Hier sowie in vergleichbaren Situationen begleicht die Versicherung den Schaden. Weitere bestimmungsgemäße Brandherde sind zum Beispiel Kerzen, Gas- und Elektroherde, aber auch der Grill auf der Terrasse.
Das Verursachen eines Brandes
Wenn ein Wohnungs- oder Hausbrand ohne eigenes Verschulden entstanden ist oder durch leichte Fahrlässigkeit, zahlt die Brandversicherung die entstandenen Kosten.
Liegt aber eine nachweisliche grobe Fahrlässigkeit vor, sind Abzüge von der Schadensumme möglich.
Sollte der Brand vorsätzlich entstanden sein bezahlt die Versicherung nichts. Der Brandverursachen bleibt dann auf seinen Kosten sitzen.
Für Gebäude ohne Versicherung haftet der Verursacher komplett für den entstandenen Schaden.
Die Versicherungspflicht für Gebäude war noch bis 1994 in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Dieser Versicherungsschutz ist aber besonders sinnvoll für alle Gebäudearten. Auch für Ihr Wochenendhaus können Sie eine günstige Wochenendhausversicherung bei uns beantragen.
Als Warnung vor Bränden im Haus oder in der Wohnung sind Warnmelder die auf Kohlenmonoxid reagieren, sehr zu empfehlen. Sie geben einen Schrillen Ton ab und können so auch einen tief schlafenden Menschen vor Rauch oder Feuer warnen.
Wenn sich auf Ihrem Grundstück ein Waldbestand befindet kann auch durch einen Brand erheblicher Schaden verursacht werden. So ist nicht nur fremdes Eigentum sondern auch Schäden an Mensch und Tier möglich. Sie können Ihren Bestand mit einer günstigen Wald-Versicherung absichern.
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