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Was man unter gemeinen Wert versteht

Der gemeine Wert ist ein wichtiger Begriff, wenn es um die Versicherung von baufälligen oder dauerhaft entwerteten Gebäuden geht. Im Falle eines Schadens kann dieser Wert als Entschädigungssumme herangezogen werden. Das bedeutet, dass wenn dein Wochenendhaus oder Vereinsgebäude so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher ist oder sogar droht einzustürzen, du nicht einfach mit leeren Händen dastehst. Stattdessen bekommst du eine faire Entschädigung, die den aktuellen Zustand des Gebäudes widerspiegelt. So bist du im Ernstfall besser geschützt und kannst leichter für eine Lösung sorgen.

Den Zustand des Gebäudes regelmäßig überprüfen

der gemeine Wert in der GebäudeversicherungEine Wohngebäudeversicherung wird in der Regel zum gleitenden Neuwertfaktor abgeschlossen. Wenn sich der Zustand deines Gebäudes während der Laufzeit jedoch so stark verschlechtert, dass es nicht mehr bewohnt werden kann, wird im Schadensfall auch nur der aktuelle Wert entschädigt.

Das bedeutet, dass du im Ernstfall möglicherweise nicht den vollen Betrag bekommst, den du für die Reparatur oder den Wiederaufbau benötigst. Es ist also wichtig, regelmäßig den Zustand deines Hauses zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen an deiner Versicherung vorzunehmen, damit du im Schadensfall gut abgesichert bist.

Der gemeine Wert wird oft nur bei baufälligen Gebäuden angewendet

Stell dir vor, dein Wochenendhaus, das du 1998 gebaut und zum gleitenden Neuwert versichert hast, wird plötzlich zum Problemfall. Im Jahr 2025 kommt eine behördliche Untersuchung und stellt fest, dass dein geliebtes Häuschen aufgrund von Baumängeln einsturzgefährdet ist. Die Behörden ordnen den Abriss an – ein echter Schock!

Hier zeigt sich, wie wichtig die richtige Versicherung ist, denn der gleitende Neuwert kann dir helfen, die finanziellen Folgen abzufedern. Es ist entscheidend, sich frühzeitig um solche Absicherungen zu kümmern, um im Ernstfall nicht ohne Schutz dazustehen.

Bei richtiger Pflege des Gebäudes ist im Schadenfall die Versicherung nicht auf den gemeinen Wert als Entschädigungssumme angewiesen.

 

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