Gleitender Neuwert berücksichtigt Veränderung Baupreise
Der gleitende Neuwert berücksichtigt die Veränderung der Baupreise und der Tariflöhne. Da beide gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, erhöht sich der gleitende Neuwertfaktor.
Grundlage für die Gleitende Neuwertversicherung ist der Versicherungswert 1914. Darunter versteht man den nach Preisen von 1914 bewerteten, ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes. Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen. Das Basisjahr 1914 wurde gewählt, weil es sich - langfristig betrachtet - um das letzte Jahr mit stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen vor Krieg, Inflation usw. handelte.
Gebäudeversicherung Berechnung gleitender Neuwert
Der Versicherungswert errechnet sich auf der Grundlage der Neubaukosten einschließlich der Baunebenkosten des Gestehungsjahres, multipliziert mit 100 und dividiert durch den Baupreisindex. Für die Berechnung ist grundsätzlich der Baupreisindex zu wählen, der dem Gestehungsjahr des Gebäudes entspricht.
Als Ausnahme hiervon ist zu beachten, dass für das laufende Jahr der Vorjahreswert des Monats Mai maßgebend ist.
Die Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfall tatsächlich zur Verfügung steht, ergibt sich dann aus der Multiplikation der Versicherungssumme 1914 mit dem im Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertfaktor. Der Neuwertfaktor ändert sich von Jahr zu Jahr je nach Entwicklung des Baupreisindexes.
Der Anpassungsfaktor wird jährlich neu berechnet
Die Versicherer kalkulieren die Prämie in der Wohngebäudeversicherung nicht zuletzt auf Basis des sogenannten Anpassungsfaktors. Dieser wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für jedes Kalender Jahr neu berechnet. Die Grundlage hierfür liefert wiederum das Statistische Bundesamt.
Die Behörde erfasst, wie sich die Baukosten und die Löhne im Baugewerbe über die Jahre entwickeln. Sinken oder erhöhen sich die jeweiligen Indizes, sinkt beziehungsweise erhöht sich auch der Anpassungsfaktor --- und damit der Versicherungsbeitrag
Die Versicherungssumme 1914 und gleitender Neuwert für Berechnung
Die Versicherungssumme 1914 und der gleitende Neuwertfaktor sind ferner Grundlage der Berechnung für den zu entrichtenden Beitrag. Die jährlichen Änderungen der Versicherungssumme und damit des Beitrages vermeiden eine Unterversicherung des Gebäudes. Die Vereinbarung des gleitenden Neuwerts geht daher mit der Verzichtserklärung des Versicherers auf den Unterversicherungseinwand einher.
Gleitender Neuwertfaktor im Jahr 2024 26,01