KFZ-Kaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung
Bei der KFZ-Kaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung für PKW und LKW unterscheiden die Versicherungen zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge
Der Unterschied ist wichtig, wenn Sie als Fahrzeughalter ein Auto, ein Motorrad, ein Campingfahrzeug oder einen Anhänger versichern möchten. Es ist empfehlenswert, sich über den Leistungsumfang der Versicherungsarten gut zu informieren.
Teilkaskoschäden werden nicht von der KFZ-Haftpflichtversicherung gezahlt
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Teilkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, die nicht von der KFZ-Haftpflichtversicherung eines anderen Autofahrers abgedeckt werden. Denn nicht immer entstehen Beschädigungen durch eine weitere Person. So fallen in erster Linie Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, Blitz, Überschwemmung, Sturm oder Feuer in den Leistungsbereich einer Teilkaskoversicherung. Aber auch Unfälle mit Haarwild sowie Marderschäden am Auto werden durch die Teilkasko am KFZ reguliert.
Ebenfalls durch die Teilkasko versichert sind Glasbruch- und Diebstahlschäden. Haben Sie einen Steinschlag an Ihrem Auto, der die Bedingungen für eine Ausbesserung erfüllt, kommt die Teilkaskoversicherung in der Regel für die Reparaturkosten auf. Werden Ihr Fahrzeug oder Teile Ihres Fahrzeugs gestohlen, haftet die Kaskoversicherung ebenfalls.
Die Bedingung dafür ist jedoch, dass Sie den Diebstahl nicht provozieren, zum Beispiel, indem Sie das Auto unverschlossen abgestellt haben. Schäden durch Vandalismus werden nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Die Prämien der Teilkaskoversicherung berechnen sich unter anderem nach der Typ- und Regionalklasse - es spielt aber auch eine Rolle, ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Das kann die Prämie mitunter drastisch reduzieren. Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es bis jetzt noch keine Schadenfreiheitsklassen. Sie können daher nicht hochgestuft, aber auch nicht runtergestuft werden.
Die Vollkaskoversicherung zahlt Ihre eigenen Schäden am Fahrzeug
Die Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Neuwagen mit einem hohen Anschaffungspreis, die Teilkasko sollten Sie hingegen bei allen anderen Neu- und Gebrauchtwagen in Betracht ziehen, da sie einen bedeutend größeren Leistungsumfang als eine herkömmliche
Kfz-Haftpflichtversicherung bietet.
Die Prämien der Teilkasko berechnen sich unter anderem nach der Typ- und Regionalklasse - es spielt aber auch eine Rolle, ob Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Das kann die Prämie mitunter drastisch reduzieren. Beachten Sie auch, dass es bei einer Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen gibt. Sie können daher nicht hochgestuft, im Gegenzug aber auch nicht runtergestuft werden.
Die Vollkaskoversicherung versichert Sie gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Versicherung beinhaltet zusätzliche Leistungen, so dass Sie und Ihr Fahrzeug rundum gegen Schäden und Gefahren abgesichert sind. Zu den zusätzlichen Versicherungsleistungen zählen:
- Schäden, die der Fahrzeughalter selbst am Fahrzeug verursacht hat
- Bisse an Kabeln, Leitungen und Schläuchen durch Marder
- Folgen von Vandalismus, die nicht bei einem Diebstahl oder Unfall entstehen
- Fahrerflucht bei einem Unfall
- Übernimmt die Kosten, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt und keine Versicherung hat (beispielsweise bei einem Kind)
Rückstufung im Schadenfall
Wenn die Versicherung den Schaden bezahlt hat dann wird die Schadenfreiheitsklasse runtergestuft. Es gibt aber auch oft die Möglichkeit bei Abschluss der KFZ-Versicherung einen Rabattschutz einzuschließen. Bei ein bis zwei Schäden erfolgt dann eine Rückstufung erst beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft