Die ordentliche Kündigung von Versicherungen
Als „ordentliche“ Kündigung bezeichnet man üblicherweise eine Kündigung zum vereinbarten Vertragsablauf. Denn im Regelfall verlängert sich ein Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr, wenn er nicht rechtzeitig vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Versicherer fristgerecht zugehen.
Vertragskündigung zum vereinbarten Ablauf
Der Vertragsablauf kann von dem im Versicherungsschein genannten Datum abweichen, z.B. wenn während der Vertragslaufzeit eine Vertragsverlängerung mit späterem Ablauftermin ausdrücklich vereinbart wurde. Diese ist in der Regel mit einem Nachtrag dokumentiert
Kündigt der Versicherungsnehmer zu einem früheren Termin, als dem zuletzt vereinbarten Vertragsablauf, oder geht die Kündigung zu spät ein, wird der Versicherer im Regelfall die Kündigung zurückweisen. Der Kunde muss dann grundsätzlich erneut fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
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