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Rechtsschutzinfos zur Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung wehrt die unberechtigt an den Versicherten herangetragenen Forderungen ab. Dazu trägt sie auch die Anwalts- und Gerichtskosten, deren Höhe manchen von einer juristischen Durchsetzung seiner Ansprüche abgehalten haben. Ausgeschlossen von der Leistung sind vorsätzliche Straftaten und Rechtsverstöße. Hier einige Rechtsschutzinfos zur Versicherung.

Die Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche

Unsere Zeit ist geprägt von Vorschriften, Paragraphen und Gesetzen. Immer wichtiger wird daher rechtlicher Beistand, sollte man versehentlich gegen die ständig neuen Auflagen verstoßen haben. Auf der anderen Seite kann Rechtsunsicherheit herrschen, wenn man sich selbst ungerecht behandelt sieht. Konflikte können überall entstehen: auf der Arbeit, zuhause mit dem Mieter/ Vermieter, im Straßenverkehr.

Sollte die Abwehr einer Forderung nicht gelingen, tritt, sofern die Bedingungen der Haftpflicht erfüllt sind, die private Haftpflichtversicherung zur Regulierung der Ansprüche der Gegenseite ein. Der gemeinsame Abschluß beider Policen ist daher eine sinnvolle Absicherungsmaßnahme gegen Schadensersatzforderungen.

Mit einer Rechtsschutz gut versichertDie Rechtsschutzversicherung ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, in ganz Europa und den außereuropäischen Mittelmeerländern sowie Madeira und den Kanaren seine Interessen ohne finanzielle Risiken durchsetzen zu können. Die Kosten für die gesetzlich festgeschriebenen Gebühren des vom Versicherten frei wählbaren Anwalts Auslagen für Gutachter und Zeugen Auslagen des Gegners. Kosten des Gerichts werden von der  Versicherungsgesellschaft übernommen. Sollte zur Vermeidung des Strafvollzugs eine Kaution nötig werden, legt die Gesellschaft diesen Betrag für ihren Versicherungsnehmer vor.

Die Rechtsschutzversicherung setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsschutzmodulen zusammen, die zu Rechtsschutzsystemen verknüpft worden sind:




INFORMATIONEN ZUR RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

PRIVAT- UND BERUFSRECHTSSCHUTZ

Die Absicherung erstreckt sich umfassend über die Risiken des Alltags, solange der versicherte keiner gewerblichen, selbständigen oder sonstigen freiberuflichen Tätigkeit mit einem Einkommen von mehr als 12.000,-DM/ Jahr nachgeht. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind der Ehepartner und die unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Bei fast allen Streitigkeiten rund ums Auto und den Straßenverkehr vertritt die Versicherung die Interessen des Versicherten und eventueller Fahrzeuginsassen. Sollte dem Versicherten allerdings in einem rechtskräftigen Urteil Vorsatz zur Last gelegt worden sein, hat er dem Versicherer die Auslagen und Kosten rückzuerstatten. Auch berechtigte Fahrer und Insassen des KFZ des Versicherten sind mitversichert.
WOHNUNGS- UND GRUNDSTÜCKS- RECHTSSCHUTZ
Hierbei sind die Kosten für Streitigkeiten, die aus dem Besitz oder dem Bewohnen einer Wohnung oder eines Hauses mit dem Mieter/ Vermieter, Ämtern oder Nachbarn entstehen, abgesichert


Selbstbeteiligung und Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung

Eine Wartezeit vor dem SchutzDamit Kunden sich für einen absehbaren Rechtsstreit nicht noch kurzfristig Versicherungsschutz verschaffen haben Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten und Selbstbeteiligungen im Schadenfall eingeführt. Der Hintergrund ist eine Vermeidung von hohen Kosten.

Die Rechtsschutzversicherung wird grundsätzlich nur dann einen Antrag annehmen und Schutz gewähren, wenn der Rechtsschutzfall während der Laufzeit  der Versicherung und nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Die  Wartezeit kann dabei uneinheitlich ausfallen. Üblich sind drei Monate.  Für Themen, bei denen sich ein Rechtsstreit längerfristig abzeichnet,  kann sie auch länger ausfallen. Bei Scheidungen kann die Wartezeit z.B. 3  Jahre betragen – falls das überhaupt versichert ist. Für nicht vorhersehbare Rechtsstreitigkeiten – z.B. Schadensersatz nach einem Unfall – entfällt die Wartezeit dagegen oft ganz.

Teilweise werden auch  Tarife ohne oder mit sehr kurzer Wartezeit angeboten. Diese sind dann  aber deutlich teurer.
Einige Rechtsschutzversicherungen verzichten beim  Versicherungswechsel auf eine Wartezeit, da hier davon ausgegangen  werden kann, dass die Versicherung nicht für einen absehbaren Streitfall abgeschlossen wurde.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, wann der Rechtsschutzfall  überhaupt eintritt. Nach Rechtsprechung des BGH kommt es dabei i.d.R. auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung des Anspruchsgegners an – oder  auf den Zeitpunkt der eigenen Pflichtverletzung, wenn der  Versicherungsnehmer verklagt wird. Bei Gewährleistungsfällen ist das i.d.R. der Zeitpunkt zu dem die mangelhafte Ware übergeben wurde. Beim Widerruf der Lebensversicherung  tritt der Rechtsschutzfall dagegen erst ein, wenn die Versicherung den  Widerruf ablehnt. Da im Abgasskandal der Kauf meist schon einige Jahre zurückliegt, stehen viele Kunden bei einer Diesel-Klage ohne Rechtsschutz da.

Um Kunden mit einer möglichst geringen Klagefreudigkeit zu bekommen, bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen Tarife mit Selbstbeteiligung an. Diese sind dann etwas günstiger als Tarife ohne  Selbstbeteiligung. Teilweise kann die Selbstbeteiligung auch individuell gewählt werden oder sie sinkt, wenn eine bestimmte Zeit lang kein  Versicherungsfall eingetreten ist.
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