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Staatliche Förderungen-Geld vom Staat
Nutzen Sie die Förderung mit der Wohnungsbauprämie und den Vermögenswirksamen Leistungen
Sie erhalten mit mit staatliche Förderungen-Geld vom Staat. Die Förderung hat verschiedene Varianten. Arbeitnehmersparzulage gibt es für das Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen. Diese erhalten Arbeitnehmer als freiwillige Zahlung von ihrem Arbeitgeber. Sie werden nicht mit auf das Gehaltskonto überwiesen, sondern der Arbeitgeber zahlt sie direkt auf eine zertifizierte Anlageform ein.
Neue Wohnungsbauprämie 10%
50,- Mindestaufwendungen jährlich
35.000 EUR Brutto Einkommensgrenzen für Alleinstehende (keine Kinder)
70.000 EUR Brutto Einkommensgrenzen für Ehegatten (keine Kinder)
700 EUR Höchstaufwendungen für Alleinstehende
1400 EUR Höchstaufwendungen für Ehegatten
70,00 EUR Höchstprämie für Alleinstehende
140,00 EUR Höchstprämie für Ehegatten
10,- Kleinbeitragsverordnung
10,- Rückforderungsbetrag bei Wohnungsbauprämie muss mindestens ........... betragen
vermögenswirksame Anlage in einen Bausparvertrag
13,- Mindestanlagebetrag monatlich
39,- Mindestanlagebetrag vierteljährlich/jährlich
17.900,- Brutto Einkommensgrenze für Alleinstehende ( keine Kinder)
35.800,- Brutto Einkommensgrenze für Ehegatten ( keine Kinder)
400,- jährlich geförderte Höchstbetrag für dir Anlage in Fonds
entspricht monatlich 33,33 EUR
470,- jährlich geförderter Höchstbetrag auf Bausparverträgen
entspricht monatlich 39,20 EUR
42,30 Arbeitnehmersparzulage
Einkommenssteuergesetz
801,- Sparer-Freibeträge für Alleinstehende
1602,- Sparer-Freibeträge für Ehegatten
51,- Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Alleinstehende
102,- Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Ehegatten
10,- kein Zinsabschlag,wenn die Kapitalerträge weniger als ....... betragen