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Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden
Die Gebäudeversicherung zahlt
bei Sturm- und Hagelschäden

Sturm und Hagel können große Schäden anrichten

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. In der Wohngebäudeversicherung sind Sturm- und Hagelschäden mitversichert. Sturm und Hagel können große Schäden anrichten. Gezahlt wird für Schäden am Haus, an Fenstern und an Scheiben. Folgeschäden werden ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst. Dringt zum Beispiel durch beschädigte Fenster noch Regen ins Haus ein und verursacht weitere Gebäudeschäden, sind diese ebenfalls versichert.

Schäden durch Sturm und Hagel

Sturmschaden in der GebäudeversicherungDie Gebäudeversicherung übernimmt jedoch nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Hauses. Für Schäden an der Einrichtung benötigen Eigentümer wie Mieter eine zusätzliche Hausratversicherung.

Zu den wichtigsten Schäden nach einem Sturm gehören abdeckte Dächer, aber auch zerstörte Häuser durch herabstürzende Bäume.  Wenn beispielsweise mehrere Dachziegel auf dem Dach abgerissen werden  und herunterfallen oder wenn sie sich gelockert haben, kommt die  Wohngebäudeversicherung für die Beseitigung des Schadens auf.

Stürzt ein  Baum auf dem eigenen Grundstück um und reißt dabei einen Teil des  Gebäudes ein oder stürzt der Baum im Nachbargarten um, ist dies ein Fall  für die Wohngebäudeversicherung. Da aus einem Sturmschaden sogar die  Zerstörung oder die Unbewohnbarkeit der Immobilie folgen kann, entsteht  für die Gebäudeversicherung eine erhebliche Gefahr, dass der Versicherungsfall eintritt.

Versicherungsschutz Sturm und Hagel der Gebäudeversicherung

Versichert sind Schäden, die entstehen:

  • durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen
  • dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
  • als Folge eines Sturmschadens
  • Schäden durch Hagel sind sinngemäß mitversichert

Im Schadenfall

Hagelschaden ist in der Gebäudeversicherung eingeschlossenBeschädigungen durch Sturm und Hagelschäden sollten immer unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Betroffene rufen am besten erst einmal bei ihrer Versicherung an, um zu fragen, welche Unterlagen für die Schadensregulierung benötigt werden. Machen Sie möglichst genaue Schadenfotos damit der Sachbearbeiter später alles gut erkennen kann.

Für Schäden innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden außen am Häusern, werden durch die Gebäudeversicherung reguliert. Wenn Sie Besitzer von einem Wochenendhaus sind, ist dafür die Wochenendhausversicherung geeignet.
Wenn der Sturm Schaden anrichtet
Bei einem Sturmschaden ist für die Versicherung entscheidend, was beschädigt wurde. Wenn die Fassade oder das Dach in Mitleidenschaft gezogen wurde, reguliert die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Sind Gegenstände innerhalb der eigenen vier Wände durch den Sturm zu Schaden gekommen, zahlt die Hausratversicherung.  Die Kaskoversicherung der Kfz-Versicherung springt ein, wenn das Auto  des Betroffenen etwa durch herunterfallende Äste beschädigt wird.

Jedoch gelten bei vielen Gebäudeversicherungen einige Voraussetzungen, damit die Versicherung bei einem Sturmschaden auch tatsächlich die Kosten erstattet. So haften viele Versicherer erst ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, werden in der Regel  nicht erstattet. Dazu zählt beispielsweise, wenn der Betroffene während  eines Sturm die Fenster offen ließ und der Hausrat dadurch beschädigt  wurde.

In der Wohngebäudeversicherung sind außerdem Schäden am im Bau befindlicher Gebäude nicht versichert. Hierfür wird eine Bauleistungsversicherung benötigt.

 

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