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Vereinsrechtsschutzversicherung bei Rechtsstreitigkeiten

Sicherheit für Vereine: Vereinsrechtsschutzversicherung spart Kosten bei strittigen Fällen vor Gericht. Fast alle Vereine finanzieren sich über die Mitgliedsbeiträge. Bei Rechtsstreitigkeiten könnte es vorkommen das alle finanziellen Rücklagen dann schnell aufgebraucht sind. Als sinnvoll erweist sich dann eine Rechtsschutzversicherung für den Verein und deren Mitglieder.

Den Rechtsanwalt zahlt die Vereinsrechtsschutzversicherung

Vereinsrechtsschutzversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung
Die Vereinsrechtsschutzversicherung für Vereine hilft bei allgemeinen Schadenersatzansprüchen, wenn beispielsweise Forderungen nach Arzt- oder Krankenhauskosten, Reparaturkosten oder auch Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden müssen. Hier besteht der Schutz meist ohne Wartezeit.

Ebenfalls ohne Wartezeit wird allgemeiner Straf-Rechtsschutz sowie der Rechtsschutz für die Opfer von Gewaltstraftaten gewährt. Der Arbeits-Rechtsschutz hingegen kann meist nach einer Wartezeit von drei Monaten in Anspruch genommen werden, ebenso Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Beides ist gerade für große Vereine mit vielen Angestellten unverzichtbar, denn Auseinandersetzungen aus Arbeitsverträgen treten häufig ein.

Auch besonders wichtig in den Leistungen der Vereinsrechtsschutzversicherung ist der Steuerrechtsschutz, denn der Streit um die Anerkennung von Vereinsaufwendungen kann schnell vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht enden. Der Schutz tritt hier meist auch nach einer Wartezeit von drei Monaten in Kraft.

Versicherter Personenkreis in der Vereinsrechtsschutzversicherung

  • Verein
  • Gesetztliche Vertreter
  • Angestellte
  • Vereinsmitglieder

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
Wenn ein Rechtsanwalt für den Verein beauftragt wird
Welche Kosten sind versichert
Verein-Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten
Gesetzliche Vergütungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren (unter bestimmten Bedingungen).

Gerichtlich festgesetzte Kosten für das Gericht, Sachverständige und Zeugen (die das Gericht beizieht), die gegnerische Nebenklage und den Gerichtsvollzieher. Auch die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind mit der Vereinsrechtsschutzversicherung abgesichert.

Kosten in einem Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige. Die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde, sowie Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland).

In Mediationsverfahren Kosten bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren, die in der ersten Instanz vor Gericht entstehen würden, sofern das Verfahren damit beendet ist.
Wer ist in der Vereinsrechtsschutz versichert
Bei Vereinen besteht Vereinsrechtsschutz für den Verein, die gesetzlichen Vertreter, die Beschäftigten und die Vereinsmitglieder, jeweils für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entsprechend der Vereinssatzung.
Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung
Allgemein besteht Versicherungsschutz für viele Vereinsarten weltweit. Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe besteht in Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira. Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € besteht, soweit das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.














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Beispiele von Rechtsstreitigkeiten
Schadenersatz-Rechtsschutz:
Fremde Personen beschädigen die Büroeinrichtung oder anderes Vereinseigentum, verletzen ein Mitglied, das im Begriff ist, eine satzungsgemäße Aufgabe zu erledigen, oder begehen Scheck-, Wechsel- oder Kreditbetrug zum Nachteil des Vereins  

Steuer-Rechtsschutz
Ein Verein veranstaltet einige Feste. Die Einnahmen betragen 50.000 € und der verbleibende Gewinn 10.000 €. Es kommt hierdurch zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt um die Höhe der Körperschaftsteu
er. Wenn auch das Einspruchsverfahren gegen den entsprechenden Steuerbescheid erfolglos ist, bleibt nur noch der Weg zum Finanzgericht  

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die Verletzung von Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften, deren Fülle kaum zu übersehen ist, kann zu einem – nie ganz auszuschließenden – Bußgeldverfahren führen  
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