Die Vertragskündigung von Versicherungsverträgen
Versicherungsverträge kündigen
Die Vertragskündigung von Versicherungsverträgen ist eine einseitig geäußerte Willenserklärung einer Vertragspartei, die den Vertrag für die Zukunft beendet.
Sie muss dem anderen Vertragspartner
- in einer bestimmten Form
- innerhalb einer bestimmten Frist zugehen
um wirksam zu werden.
Der andere Vertragspartner kann die Kündigung zurückweisen, wenn sie mit Mängeln behaftet ist.
Die übliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Form der Kündigung
Für die Kündigung von Versicherungsverträgen ist gesetzlich keine Form vorgeschrieben. Die Versicherungsbedingungen sehen aber in der Regel die Schriftform vor. Im Unterschied zur gesetzlichen Schriftform genügt auch eine vom VN unterschriebene Kündigung per Telefax. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
Der Versand per Einschreiben ist für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht erforderlich.
Erfolgt eine Kündigung per Einschreiben („Übergabeeinschreiben mit Rückschein“), kann jedoch der Nachweis geführt werden, dass die Kündigung dem Adressaten rechtzeitig zugegangen ist.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Im Text muss klar auf einen bestimmten Vertrag oder bestimmte Verträge (Angabe der Versicherungsscheinnummer) Bezug genommen werden. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass eine Beendigung des Vertrages für die Zukunft beabsichtigt ist, und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll.
Zurückweisungspflicht des Versicherers (VR).
Bei einer ungültigen Kündigung ist der Versicherer verpflichtet, den VN unverzüglich über den Mangel zu belehren. Versäumt er dies, wird die Kündigung als wirksam behandelt.
Anlass der Kündigung
Neben einer Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages gibt es verschiedene weitere Anlässe zu einer Kündigung. Es wird unterschieden zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.