Verzinsliche Ansammlung in der Überschussbeteiligung
Eine Form der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung: Die Gesellschaft spart die zugeteilten Überschussanteile an, verzinst sie und zahlt sie bei Vertragsende zusammen mit der vertraglich garantierten Versicherungssumme.
Die dem einzelnen Verträgen zugewiesenen Überschüsse werden einem speziellen Sparkonto, das vom der Lebensversicherungsgesellschaft geführt wird, zugewiesen und mit einem jährlich neu zu deklarierenden Zinssatz verzinst.
Überschussbeteiligung als verzinsliche Ansammlung
Üblicherweise wird dabei zumindest der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Garantiezins gewährt. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, auch für die verzinsliche Ansammlung in der Überschussbeteiligung, den der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Garantiezins anzusetzen, gibt es allerdings nicht.