Wohnungsbauprämie | staatliche Förderung ab 16.Lebensjahr
Staatliche Zulagen mit der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie mit staatlicher Förderung ab 16.Lebensjahr, fördert der Staat mit einer zusätzlichen Zahlung, die nur auf die Sparanlage für Bausparverträge gegeben wird. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen
wenn sie:
- die Einkommensgrenzen einhalten
- Sparzahlungen (incl.Guthabenzinsen) von mindestens 50€ erbracht haben
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
Jugendliche, die im Sparjahr das 16.Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden, sind selbst prämienberechtigt. Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage, die nur Arbeitnehmern gewährt wird, steht die Wohnungsbauprämie auch:
- Rentnern
- Hausfrauen
- Schülern
- Studenten zu.
Verfügung vor Ablauf der Bindungsfrist
Die Einkommensgrenzen bzw. prämienbegünstigten Einzahlungen entnehmen Sie bitte der Tabelle. Die prämienbegünstigten Einlagen auf einem Bausparkonto unterliegen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz einer Bindefrist von 7 Jahren und richten sich nach dem Abschlußdatum des Bausparvertrages. Das Abschlußdatum kann sich aber bei Vertragsänderung verschieben! Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung über das prämienbegünstigte Guthaben nur möglich wenn:
- die Mittel nach Zuteilung der Bausparsumme wohnungswirtschaftlich verwendet wird
- der Tod des Sparers oder seines Ehegatten eintritt
- Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder seines Ehegatten von mehr als 80% vorliegt
- Arbeitslosigkeit des Sparers von mehr als einem Jahr besteht
Beantragt wird die Prämie mit einem Wohnungsbauprämienantrag, den die Bausparkassen in der Regel mit den Jahreskontoauszügen versenden. Die Auszahlung der Prämie erfolgt immer an die Bausparkasse, auf das Bausparkonto.
Erhöhung der Wohnungsbauprämie ab 2021
Aktuell fördert die Wohnungsbauprämie Aufwendungen von jährlich maximal 512 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.024 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) mit einem Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der geleisteten Zahlungen. Das entspricht 45,06 Euro beziehungsweise maximal 90,11 Euro pro Jahr. Das heißt: Alleinstehende, die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 512 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt haben, bekommen 45,06 Euro vom Staat oben drauf.
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag – sie liegt dann bei 700 Euro für Alleinstehende und bei 1.400 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner.
Wer pro Jahr 700 Euro als Alleinstehender oder 1.400 Euro als Paar in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 für jedes der sieben Sparjahre eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete/Lebenspartner). Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. Erreichen Sie mit Ihren Einzahlungen die genannten Obergrenzen nicht, fällt die Wohnungsbauprämie natürlich entsprechend geringer aus.
Beantragung der Wohnungsbauprämien
Von der Bausparkasse erhalten Sie zum Jahresende, in Verbindung mit dem jährlichen Kontoauszug den Wohnungsbauprämienantrag. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist bei der jeweiligen Bausparkasse zu stellen, die auch die Höhe der Prämie ermittelt und diese dem Prämienberechtigten zur gegebenen Zeit mit dem nächsten Kontoauszug mitteilt.
Der Antrag enthält grundsätzlich die Fragen nach Familienstand und ob es weitere Verträge bei anderen Bausparkassen gibt, bei denen ebenfalls eine Prämie beantragt wurde. Sollte das der Fall sein wird Ihnen nur der entsprechende Prämienanteil gewährt.
Die Frage nach dem zu versteuernden Einkommen muss ebenfalls jährlich beantwortet werden.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie bis zum 31.12. des auf das Sparjahr folgenden übernächsten Jahres bei Ihrer Bausparkasse einreichen.