Bauherrenhaftpflicht für Neu- oder Altbauten
Die Bauherrenhaftpflicht für Neu- oder Altbauten ist auch wichtig wenn Sie Bauarbeiten in eigener Regie durchführen. Dann haften Sie auch für Schäden der mithelfenden Personen; daraus können hohe Regressforderungen von Berufsgenossenschaft oder Krankenkassen auf Sie zukommen. Aufgabe der Bauherrenhaftpflicht ist es, Sie bei Haftpflichtschäden von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Bauherren unerlässlich
Als Bauherr brauchen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung während der Bauzeit, denn Sie tragen eine große Verantwortung und haben an einiges zu denken. Dies betrifft die Sicherung der Baustelle, die Auswahl geeigneter Architekten und Bauunternehmer und auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Neubau und Sanierung mit Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
Die Baurrenhaftpflicht leistet Ersatz für Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn ab.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten. Wer eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, die ein Bauvorhaben einschließt, sollte die Bausumme mit der in der Versicherung genannten Summe vergleichen. Liegen die Baukosten darüber, entfällt der Versicherungsschutz komplett. Dann muss eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden.
Die Bauherrenhaftpflicht für Neubauten und Sanierungen leistet bei Schäden am Bau, wie Unwetterschäden, Diebstahl von Gebäudebestandteilen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte. Versichert ist der Wert der Bauleistungen.
Ausgeschlossen sind Schäden durch orts- und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen.
Der Versicherungsschutz kann erweitert werden mit Einschlüssen gegen Überschwemmungen oder Vandalismus. Die Beitragshöhe richtet sich auch hier nach den Baukosten. Bei den Versicherungsgesellschaften gibt es teils enorme Unterschiede bei den Prämien.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird bei Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten angeboten
Der Bauherr kann eine natürliche oder juristische Person sein. Es handelt sich dabei um den wirtschaftlich und rechtlich verantwortlichen Auftraggeber. Die Aufgaben des Bauherren sind:
- erforderliche Anträge nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften an die Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten
- einen Entwurfsverfasser bestellen (in der Regel Architekt oder Bauingenieur)
- einen Unternehmer bestellen (für die Bereiche Planung, Überwachung und Ausführung)
- nach der Fertigstellung aller Aufgaben, also des fertigen Projekts, die Bauten mittels einer Bauabnahme abzunehmen
- die Vergütung für sämtliche Unternehmen, Dienstleister und Handwerker vornehmen
- die Verkehrssicherungspflicht