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Unfallversicherungen mit günstigen Versicherungsschutz
Die Unfallversicherung mit günstigen Versicherungsschutz für Kinder und Erwachsene in der Freizeit, der Schule und bei sportlichen Aktivitäten. Versicherungsschutz erhalten Sie auch auf den Weg zur Arbeit oder in den Kindergarten. In jedem Jahr erleiden fast acht Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall - davon allein im Freizeitbereich etwa 7.000 Menschen tödlich. Vier Millionen ärztliche Behandlungen sind auf Unfälle im Heim- und Freizeitbereich zurückzuführen. Schließen Sie eine private Unfallversicherung für Single oder Familien ab.
Die Unfallversicherung bietet Unfallschutz für Kinder und Erwachsene
Gesetzlicher Schutz wird Ihnen nur während der Arbeit und auf dem Weg von und zu dieser gewährt - sofern Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Grundsätzlich aber ereignen sich über 70% aller Unfälle in der Freizeit. Und selbst wenn Sie während der Arbeit verunglücken, gilt erst eine Erwerbsminderung von mindestens 20% als Voraussetzung für Leistungen, die Ihre tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse voraussichtlich nicht abdecken werden. Viele Betroffene hatten keine private Unfallversicherung.
Hausfrauen sind übrigens überhaupt nicht versichert - und Kinder nur dann, wenn sie sich im Kindergarten oder in der Schule unter Aufsicht befinden. Sie sehen: Vorsorge gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls kann nur über eine private Unfallversicherung erfolgen.
Die Versicherung deckt die Folgen eines Unfalls ab
Die meisten Unfälle ereignen sich beim Sturz in der Ebene, wenn zum Beispiel ein Gegenstand auf dem Fußboden liegt. Weitere Unfallursachen sind der Stoß an Gegenständen, der Sturz aus der Höhe, beim Spielen, im Verkehr, durch Ausrutschen und Verbrennungen.
Die größte Gefahr bei Kindern besteht bei Unfällen durch Ertrinken. Die Unfallversicherung deckt die Folgen eines Unfalls mit den vorher vereinbarten Versicherungssummen ab.
Vergleich der günstigsten Anbieter
In dem Vergleich können Sie Unfallversicherungen mit günstigen Versicherungsschutz finden und es können bis zu 6 Familienmitglieder berechnet werden. Wenn mehrere Personen in einem Vertrag die Unfallversicherung abschließen gibt es Rabatte.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Was versichert die Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Unter Invaliditätsleistung versteht man eine Einmalleistung in Form einer vorher festgelegten Kapitalsumme. Diese berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird und zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Unfallrente
Wenn eine besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigung auftritt dann bezahlt die Unfallversicherung eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe wird bei Abschluss individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei immer der Grad der Beeinträchtigung. Die Rentenzahlung ist auch hier an keinen Verwendungszweck gebunden.
Die Todesfallleistung
Kommt es durch den Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die vereinbarte im Vertrag versicherte Todesfallsumme. Sie ist in der Regel niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.
Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
Für viele Selbstständige ist ein Unfall sehr oft mit einem Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Der Versicherer zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.
Übergangsleistungen
Der Genesungsprozess verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Invaliditätsgrad sehr oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So kann etwa die Rehabilitation finanziell gesichert werden. Einige Unfallversicherungen zahlen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.
Bergungskosten
Wenn Unfälle weit weg vom eigenen Heim geschehen und es entstehen Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus veranlasst die Unfallversicherung alle nötigen Schritte für Unterbringung des Verletzten und der Angehörigen. Eine telefonische Beratung steht hilfreich zur Seite.
Kosmetische Operationen
Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen. Darunter fällen auch fehlende Zähne und damit verbundene Zahnbehandlungen.
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