Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall
Der Auszahlungsbetrag, den die Gesellschaft garantiert. Hinzu kommen bei der Kapital-Lebensversicherung die Überschussanteile. Die Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall und der im Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, der im Versicherungsfall ausgezahlt wird.
Der Versicherungsfall liegt z. B. bei Berufsunfähigkeit, Invalidität, oder Tod der versicherten Person, aber auch beim Ende der Vertragslaufzeit vor.
Die Versicherungssumme wird im Vertrag garantiert
Die Versicherungssumme beträgt in der Lebensversicherung in der Regel wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist auch begrenzt, allerdings wird unter bestimmten Bedingungen meistens eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Beitrag richtet sich dann auch nach der entsprechenden Zahlungsweise.
Versicherungssumme in der Schadenversicherung

Dabei wurde die maximale Höhe der Schadensbegleichung vorab vereinbart. Es ist unerheblich, ob der tatsächliche Schaden höher war. Ist der Schaden geringfügiger als die Versicherungssumme, so begleicht der Versicherer lediglich den Schaden in seiner tatsächlichen Höhe. Man spricht in diesem Fall von der Deckungssumme.
Bei gewissen Versicherungssparten gibt es Regelungen, dass die Entschädigung doch noch höher sein kann als die Deckungssumme wie z.B. bei der Hausratversicherung die sogannte Vorsorgeversicherung.
Wann ist eine Versicherungssumme fällig?
In Deutschland gibt es verschiedene Fälle, in denen eine Versicherungssumme fällig und ausgezahlt wird. Hier sind einige wichtige Informationen:
Lebensversicherungen:
- Wenn der Versicherte stirbt (Todesfall), ist die Lebensversicherungssumme fällig.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach dem Tod des Versicherten.
Krankenversicherungen:
- Wenn ein Krankheitsfall eintritt, kann eine Auszahlung an den Versicherten oder seine Angehörigen vorgesehen sein.
- Die Art und Weise der Auszahlung hängt von der spezifischen Kassenregelung ab. Es gibt verschiedene Fälle, wie zum Beispiel:
- Kurzarbeit: Der Versicherte erhält eine Abfindung, wenn er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann.
- Invalidität: Wenn ein Versicherter invalid wird und keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, kann die Kasse eine Auszahlung an ihn leisten.
Haftpflichtversicherungen:
- Wenn ein Schaden oder Unfall passiert, kann eine Haftpflichtversicherungssumme fällig werden.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach dem Vorfall. Der Versicherte muss dann den Schaden reparieren oder entschädigen.
Allgemeine Regeln
- Eine Versicherungssumme ist grundsätzlich fällig, wenn die Bedingungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach dem Vorfall oder Tod des Versicherten.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Versicherungssumme nicht ausgezahlt wird. Zum Beispiel:
- Wenn ein Versicherungsnehmer einen Betrug begangen hat.
- Wenn die Bedingungen des Versicherungsvertrags nicht erfüllt sind (z.B. falsche Angaben bei der Anmeldung).
- Wenn eine Auszahlung aufgrund von Gesetzesänderungen oder -novellierungen nicht mehr möglich ist.
Es ist wichtig, dass Sie sich an den Versicherer wenden und die spezifischen Bedingungen Ihres Vertrags überprüfen.