Direktversicherung durch Arbeitgeber
Eine Direktversicherung durch Arbeitgeber ist eine Lebensversicherung, die auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem innländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Direktversicherung
Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Prämienrückgewähr.
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, weil dieser einen latenten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung hat.
Anwartschaften bleiben erhalten
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleiben arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften auf Leistungen aus einer Direktversicherung erhalten, wenn der ausscheidende Mitarbeiter bereits das 30. Lebensjahr vollendet und die Zusage fünf Jahre bestanden hat. Es handelt sich dann um eine unverfallbare Anwartschaft (§ 1b Abs. 1 BetrAVG).
Sind Zusagen auf Leistungen aus der Direktversicherung nach dem 31.12.2008 erteilt worden, tritt die Unverfallbarkeit bereits mit dem vollendeten 25. Lebensjahr ein, sofern die Zusage fünf Jahre bestanden hat. Das maßgebende Lebensalter ist abgesenkt worden, um künftig möglichst vielen Beschäftigten ihre betriebliche Altersversorgung zu erhalten. Das Unverfallbarkeitsalter von 30 Jahren hat sich nämlich besonders bei jungen Frauen nachteilig ausgewirkt, die wegen der Kindererziehung aus einem Unternehmen ausgeschieden sind und damit ihre Betriebsrentenanwartschaft verloren haben.
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