Erstes Risiko ist die Höhe Versicherungssumme
Die Versicherung auf "erstes Risiko" bedeutet, dass im Schadensfall bis zur Höhe der Versicherungssumme die Entschädigungsleistung der Versicherung in voller Höhe geleistet wird. Es werden feste Pauschalsummen angeboten, die jegliche Art von Schadensfall, z.B. durch Einbruchdiebstahl und Beraubung, bis zu den vereinbarten Wertgrenzen vollständig abdecken, ohne den tatsächlichen Versicherungswert zu berücksichtigen.
Der Schaden ist bis zur Höhe der Versicherungssumme abgedeckt
Wird im Versicherungsfall der Schaden höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, ist die Entschädigungssumme gleich der Versicherungssumme.
Der Versicherte übernimmt den Schadensanteil, der über der Versicherungssumme liegt.
Schadensregulierung auf erstes Risiko
Bei der Versicherung auf Erstes Risiko muss zudem keine Prüfung auf Unterversicherung erfolgen, da nur die tatsächliche Höhe des Schadens festgestellt werden muss. Dadurch kommt es zu einer schnellen sowie verhältnismäßig unbürokratischen Schadensregulierung, was diesen Versicherungstyp für die Versicherten als sehr positiv darstellen lässt.
Es kommt also zu keiner Kürzung der Leistung wegen zu geringer Versicherungssumme. Der Versicherungsbegriff Erstes Risiko ist die Höhe Versicherungssumme die im Schadenfall gezahlt werden kann.
Ein gutes Beispiel ist die Kompakt-Wochenendhausversicherung für Besitzer von Bungalows und fest installierte Wohnwagen.