Sterbegeldversicherung ist eine Rücklage im Todesfall
Die Sterbegeldversicherung ist eine Rücklage im Todesfall und wird mit einer relativ kleinen Versicherungssumme abgeschlossen. Sie soll besonders die Kosten einer Beerdigung und weitere mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken. Um die Hinterbliebenen nicht mit den entstehenden Kosten zu belasten kann man bei verschiedenen Anbietern die Sterbegeldversicherung abschließen.
Absicherung von Beerdigungskosten mit der Sterbegeldversicherung
Ab dem Jahr 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wer nicht selbst vorgesorgt hat muss damit rechnen das die Hinterbliebenen für alle Kosten aufkommen müssen.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann also sehr sinnvoll sein.
Kosten die Beispielsweise abgedeckt sind:
- Friedhofsgebühren
- Bestatterleistungen
- Gebühren für Urkunden
- Kosten für den Sarg
- Kosten für die Trauerfeier
- Kosten für Trauerkränze
- Kosten für Grabstein
Beitragszahlung der Sterbegeldversicherung
Die Beitragsauszahlungsdauer hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen ab. Die Verträge variieren hierbei von Zahlungen bis zum 65. Lebensjahr und Zahlungen bis zum 85. Lebensjahr, bis hin zu lebenslänglich laufenden Zahlungsvereinbarungen.
In der Regel läuft die Zahlung zu der Sterbegeldversicherung bis zum 85. Lebensjahr, bis zum Alter von 100 Jahren und länger läuft die Versicherung dann beitragsfrei weiter. Eine Kündigung der Sterbegeldversicherung ist kurzfristig möglich. Der eingezahlte Beitrag wird dann mit einer Überschussbeteiligung wieder ausgezahlt.
Infos zur Absicherung im Todesfall
Angehörige sind verpflichtet die Beerdigung von ihren nahen Angehörigen zu zahlen. Es spielt keine Rolle ob sie das Erbe antreten oder nicht. In Deutschland gilt die sogenannte „Totenfürsorgepflicht“ und die ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Weigern sich die Angehörigen für die Kosten aufzukommen, so zahlt zwar das Ordnungsamt die Bestattungskosten, holt sich diese aber von den Angehörigen hinterher zurück. Wenn die Angehörigen aber nachweislich nicht für die Bestattungskosten aufkommen können, übernimmt der Staat die Bezahlung für die Beerdigung – nicht aber für Extras wie Blumenschmuck und Trauerfeier!
Auch für den Fall eines frühen Todes ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll. Wenn die private Vorsorge noch nicht lange läuft, besteht kaum eine Chance, die Bestattungskosten finanziell abzusichern.
Die Sterbegeldversicherung hat noch einen Vorteil. Das eingezahlte Geld gehört zum Schonvermögen, privat Angespartes nicht.
Was ist zu tun wenn Anspruch besteht
Damit die Sterbegeldversicherung die versicherte Summe nach dem Tod schnell auszahlen kann, sind einige Dinge zu beachten. So müssen die Angehörigen zum Beispiel bestimmte Unterlagen bei der Versicherung vorlegen. Dazu gehören:
- offizielle amtliche Sterbeurkunde (enthält Geburtsort und Todeszeitpunkt)
- Versicherungsschein (Vertrag): auf den Verstorbenen ausgestellt
- Bankverbindung
- Erbenerklärung oder Erbschein; wenn im Vertrag kein namentliches Bezugsrecht festgelegt ist
- amtliches (ärztliches) Zeugnis zur Todesursache
- bei Unfalltod: amtlicher Nachweis über den Unfall wenn mit der Sterbegeldversicherung auch eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde oder wenn der Unfalltod während der Wartezeit eingetreten ist
Hat man diese Unterlagen, bedeutet das die Identität und die genaue Todesursache eindeutig festgestellt und dokumentiert wurde. Damit ist der Weg weitgehend geebnet für eine rasche Auszahlung. Im Falle von Ereignissen, wie beispielsweise Terroranschläge oder Kriegshandlungen, die man als „höhere Gewalt“ bezeichnet, besteht jedoch oft kein Versicherungsschutz.
Diese Ausnahmen müssen dann aber in den Vertragsbedingungen enthalten sein. Schwierig kann eine Auszahlung sein, wenn etwa bei Naturkatastrophen Identitäten nicht mehr eindeutig geklärt oder Opfer nicht mehr aufgefunden werden können.