Vereinsvorstand-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorsitzende
Ein Großteil der Arbeit und die Hauptlast der Verantwortung lastet in Vereinen auf die – häufig ehrenamtlich tätigen – Vorstandsmitglieder. Diesen Entscheidern ist in vielen Fällen allerdings überhaupt nicht bewusst, dass durch ihr Engagement erhebliche Gefahren für ihr Privatvermögen entstehen.
Denn Vereinsvorstände werden als Organmitglieder immer häufiger persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen, die sie dem Verein oder Dritten zufügen. Die Vereinsvorstand-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorsitzende bietet Schutz gegen Schadenerstzansprüche.
Selbst wenn der einzelne Vereinsvorstand noch so gewissenhaft arbeitet – für Fehler seiner Kollegen muss er aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung häufig mit einstehen.
Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände
Das Verhalten, das zu einer Haftung des Vorstandsmitglieds führen kann, ist umfangreich. Beispielsweise kommt eine persönliche Haftung des Vorstands in Betracht, falls er seine ihm eingeräumte Vertretungsmacht, insbesondere bei dem Abschluss von Vereinsverträgen, überschreitet.
Beschädigt oder verletzt ein Vorstandsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit oder die Sachen einer Person in Ausübung seines Amtes, hat er selbst für den hieraus entstandenen Schaden mit seinem Privatvermögen einzustehen. Darüber hinaus gibt es verschiedene gesetzliche Aufgabenzuweisungen, die eine Haftungsfalle für den Vorstand eines Vereins bedeuten können. Die Vorstandsmitglieder sind beispielsweise verpflichtet, die Erledigung der steuerlichen Pflichten des Vereins zu gewährleisten und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß und fristgerecht abzuführen.
Was zur Haftung eines Vorstandes führen kann
Bei Ausübung des Amtes kann ein Schaden entstehen der vorsätzlich oder auch fahrlässig herbei geführt wurde. Dann haftet das Vorstandsmitglied für den Schaden mit seinem Privarvermögen. Darüber hinaus gibt es verschiedene gesetzliche Aufgabenzuweisungen, die eine Haftungsfalle für den Vorstand eines Vereins bedeuten können.
Die Vorstandsmitglieder sind beispielsweise verpflichtet, die Erledigung der steuerlichen Pflichten des Vereins zu gewährleisten und die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß und fristgerecht abzuführen.
Gerät der Verein z. B. in eine wirtschaftliche Schieflage, können hieraus ebenfalls Haftungsrisiken für die oder den Vorstand entstehen. Denn die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, falls der Verein überschuldet ist.
Verletzt der Vorstand diese Pflicht, so haftet jedes Vorstandsmitglied persönlich für den Schaden, der aufgrund des verspätet gestellten Insolvenzantrags entstanden ist.
Die Ausstellung von unzutreffenden Spendenbescheinigungen, die Missachtung von Weisungen der Mitgliederversammlung oder eine nicht ordnungsgemäße Vermögensverwaltung im Allgemeinen sind weitere Pflichtverletzungen, die zu einer persönlichen Haftung eines Vorstandsmitglieds führen können. Der Abschluss einer Vereinsvorstand-Haftpflichtversicherung schützt die Vorstandsmitglieder vor persönlicher Haftung.
Versicherungsschutz für Organmitglieder
Versicherte Personen sind
- alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Organmitglieder (Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat,Geschäftsführer etc.)
- sowie deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Erben
Versicherungsleistungen umfassen
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Schadenersatz bei berechtigten Forderungen
- die Führung eines Rechtsstreites und Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- die Kosten von Rechtsanwälten, Sachverständigen und Gerichten
Versicherung von Vereinsvorständen gegen Schadenrisiko auch mit privaten Vermögen
In vielen Fällen müssen Vereinsvorstände als Verantwortungsträger auch mit ihrem privaten Vermögen haften. An den Verein können zum Beispiel Schadensersatzansprüche von Mitgliedern oder Dritten gestellt werden oder der Vorstand kann für Fahrlässigkeit im Bereich Steuern, Spenden, Buchhaltung u.w. haftbar gemacht werden. Damit der oder die Vereinsvorstände gegen solche Vorkommnisse geschützt sind, sollten sie unbedingt versichert sein.
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