Aussteuerversicherung für Kinder und Jugendliche

Stirbt der Beitragszahler, in der Regel ein Elternteil, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind vor Vertragsende, werden im Allgemeinen die Beiträge zurückerstattet.
Die Aussteuer für das Kind versichern
Bei der Aussteuerversicherung kommt als Besonderheit hinzu, dass die Heirat des Kindes einen zusätzlichen Leistungsfall darstellt. Bei vorzeitigem Versterben des Kindes werden die bis dahin gezahlten Beiträge zurückgezahlt oder die Versicherung in eine einfache Lebensversicherung umgewandelt.
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