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Glasbruch im Haushalt versichern

Da zahlreiche Gegenstände im Haushalt aus Glas sind oder Glas als Bestandteil enthalten, gibt es sehr unterschiedliche Arten des Glasbruchs. Zwar wird Glasbruch grundsätzlich in der Hausratversicherung abgedeckt, allerdings gilt dies nicht für alle denkbaren Schäden. Entscheidend ist hier oftmals die Ursache, die zum Schaden geführt hat.

Als Regulierungsgründe zumeist  eingeschlossen sind Schäden durch Hagel, Sturm oder Brand. Nicht abgedeckt werden Schäden, die infolge eines Missgeschicks oder Unfalls verursacht werden. Wird beispielsweise ein Topf auf einem Glaskeramik-Feld fallengelassen, liegt zwar ein Glasschaden vor, diesen deckt die Hausratsversicherung aber nicht ab.

Glasbruchschäden sind eingeschlossen bei Hagel, Brand und Sturm

Glasschaden durch Hagel, Sturm und Brand in dert HausratversicherungAls Regulierungsgründe zumeist eingeschlossen sind Schäden durch Hagel, Sturm oder Brand. Nicht abgedeckt werden Schäden, die infolge eines Missgeschicks oder Unfalls verursacht werden.

Wird beispielsweise ein Topf auf einem Glaskeramik-Feld fallengelassen, liegt zwar ein Glasschaden vor, diesen deckt die Hausratsversicherung aber nicht ab.

Glasbruch für weite Teile des Haushalts erfordert Zusatzversicherung

Um weite Teile des Glases in einem Haushalt zu versichern, ist eine  zusätzliche Glasbruchversicherung notwendig. Diese kann oftmals in Kombination mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hier finden dann auch Schäden Eingang, die durch Missgeschicke entstanden sind. Eine Glasbruchversicherung umfasst den Schutz sowohl der Gebäudeverglasung (Fenster) als auch der Mobiliarverglasung.

Weiterhin ausgenommen sind zumeist Aquarien, für die eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden muss, da ihre Zerstörung zu erheblichen Folgeschäden führen kann. Ausgenommen von einer Glasbruchversicherung  sind auch Hohlgläser wie Vasen und Lampenschirme, ebenso optische Gläser wie Brillen.

Schäden an den Randverdichtungen von Gläsern, beispielsweise den Fensterscheiben, werden ebenfalls nicht abgedeckt.  Allerdings übernimmt eine Glasbruchversicherung zumeist auch die Kosten für den Einsatz von Notverglasungen und die Entsorgung des beschädigten Glases.


Wichtige Tipps für die Glasversicherung

Ein Glasbruchschaden kann ein kostspieliger Ausfall sein! Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung oder einen Hausversicherungsvertrag haben, sollten Sie sich über die Deckung für solche Schäden informieren. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
  1. Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an fremdem Eigentum ab, einschließlich Glasbrüchen. Die Versicherung zahlt den Schaden, wenn Sie als Verursacher des Unfalls identifiziert werden.
  2. Hausversicherungsvertrag: Die Hausversicherung deckt in der Regel auch Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ab, einschließlich Glasbrüchen. Die Versicherung zahlt den Schaden, wenn Sie als Besitzer des Hauses identifiziert werden. Muss aber eingeschlossen sein!
  3. Deckungsumfang: Überprüfen Sie den Deckungsumfang Ihres Versicherungsvertrags, um sicherzustellen, dass er für Glasbrüche abdeckt. Der Deckungsumfang kann je nach Versicherer und Vertrag variieren.
  4. Exklusionen: Überprüfen Sie die Exklusionen in Ihrem Versicherungsvertrag, um sicherzustellen, dass sie nicht auf Glasbrüche anwendbar sind.

Insgesamt ist es wichtig, sich über den Deckungsumfang und die Exklusionen Ihres Versicherungsvertrags informieren, wenn Sie einen Glasbruchschaden erleiden. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren oder einen neuen Vertrag abschließen, der für solche Schäden abdeckt.
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